Die Beschwerdeführerin legt weiter dar, die Verfügung der vollständigen Rückzahlung der offenen Härtefallgelder würde die Gesellschaft ruinieren. Sie verfüge nicht über genügend flüssige Mittel, um die sofortige Rückzahlung der Härtefallgelder zu stemmen. Müsse sie die Forderung des Kantons sofort begleichen, könnte sie die Löhne ihrer Mitarbeitenden nicht mehr bezahlen, da auch die Erträge in einem Monat nicht ausreichten, um beides zu bezahlen. Auch eine Rückzahlung in Raten würde diese Situation nur bedingt entschärfen. Die Gesellschaft generiere momentan schlicht zu wenig Mittel, um die Rückzahlung mittelfristig vorzunehmen.