1 Covid-19-Härtefallverord- nung erfüllt ist. Ebenfalls kann nicht berücksichtigt werden, dass die Dividendenauszahlung an Herrn E._____ als langjähriger Geschäftsführer und Eigentümer der Gesellschaft erfolgt ist. Es spielt keine Rolle, an wen die Dividendenausschüttung erfolgt ist. Massgebend ist, dass ein Abfluss von liquiden Mitteln oder eine anderweitige Schwächung der Eigenkapitalbasis und damit eine Zweckentfremdung der Härtefallgelder erfolgt ist. 3.4.6