Auch wenn die Auszahlungsverfügung das rechtlich verbindliche Dokument darstellt, bedeutet dies nicht, dass sämtliche Bedingungen, die für den Erhalt der Härtefallgelder zu erfüllen sind, in der Verfügung dargelegt werden müssen. Aus der Gutheissung des Gesuchs schliesst sich gerade, dass die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, so unter anderem die Bestätigung, dass innert der angegebenen Frist keine Dividenden ausgeschüttet werden. Das Gesetz setzt verschiedene Bedingungen für den Erhalt von Härtefallgeldern voraus, so beispielsweise auch, dass das Unternehmen nach der Schliessung weitergeführt wird (vgl. Gesuch Nr. 301686, S. 3).