dass Unternehmen, welche Härtefallbeiträge erhalten, während den folgenden drei Jahren keine Dividenden auszahlen dürfen." Das Verwaltungsgericht Solothurn erwähnt beide Umstände als Gründe dafür, weshalb es konsequent sei, dass die Beschwerdeführerin den gewährten Härtefallbeitrag vollumfänglich zurückerstatten müsse (Urteil des Verwaltungsgerichts Solothurn VWBES.2024.125 vom 14. Oktober 2024 E. 7.8.4). Es prüfte demnach, ob im konkreten Fall ausreichend Gründe vorhanden waren, aufgrund derer eine Rückforderung rechtmässig war.