4 von 13 Die gewährte Härtefallmassnahme (Fixkostenbeitrag) hat ihre Voraussetzungen in der (mittlerweile ausser Kraft getretenen) SonderV 20-2. Bei der Härtefallmassnahme (Gesuch Nr. 301686) handelt es sich um einen Fixkostenbeitrag für Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen gemäss § 7d SonderV 20-2. Diese kantonale Verordnung D._____, komplementär zu den Bundesmassnahmen schwerwiegende wirtschaftliche Störungen infolge der Coronavirus-Pandemie zu vermeiden.