Die Urheberschaft der genannten Merkblätter sei nicht klar ausgewiesen, es sei jedoch davon auszugehen, dass die Merkblätter vom DVI für den Kanton erstellt worden seien. Damit liege eine Vorbefassung des DVI respektive eine Weisung an die dem DVI unterstellten Ämter vor, weshalb das vorliegende Verfahren durch den Rechtsdienst des Regierungsrats zu instruieren sei. Zudem habe die Hightech Zentrum Aargau AG, welche die Gesuche um Härtefallgelder im Auftrag des Kantons bearbeitet habe, Antrag an das DVI (§ 8 Abs. 3 SonderV 20-2, in der Version vom 1. Juni 2021) gestellt. Das Departement sei auch aus diesem Grund vorbefasst.