1 der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid- 19-Härtefallverordnung) des Bundes vom 25. November 2020 (in der Fassung vom 1. April 2021) habe das Unternehmen gegenüber dem Kanton bestätigen müssen, dass es im Geschäftsjahr, in