Gestützt auf diese Verfügung wurde der A._____ AG für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2021 ein Fixkostenbeitrag in der Höhe von Fr. 99'644.– ausgerichtet. B. Mit Verfügung des AWA vom 27. März 2025 wurde die vorerwähnte Verfügung des AWA vom 1. Juli 2021 widerrufen und aufgehoben. Die A._____ AG wurde verpflichtet, den ihr ausgerichteten Fixkostenbetrag in der Gesamthöhe von Fr. 99'644.– innert 30 Tagen an den Kanton Aargau zurückzubezahlen.