Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 16. August 2017 i.S. S.S.-B. gegen die Verfügung der Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei Aargau (RRB Nr. 2017-000840). Aus den Erwägungen 3. Waffenerwerbsschein und Nebenbestimmungen (…) 3.2 Zulässigkeit von Nebenbestimmungen Aufgrund der vorstehend dargelegten Rechtsnatur des Waffenerwerbsscheins ist entgegen der Meinung der beschwerdeführenden Person auch von keiner Bedingungs- und Auflagenfeindlichkeit der