dd, Seite 9). Dies gilt ebenso für Beschwerdeentscheide einer der Schulpflege nachgelagerten Rechtsmittelinstanz. Indem die Vorinstanz den Beschwerdegegner der Sekundarschule in C. zuwies und der Regierungsrat diesen Entscheid stützt, ist die Gemeinde A. zur Bezahlung des Schulgelds an die Gemeinde C. verpflichtet. (...) 2017 Waffenrecht 375 V. Waffenrecht