Aufgrund der vergangenen familiären Belastungssituation ist es nachvollziehbar, dass das bekannte soziale Umfeld für seine psychische Stabilität und für die Nutzung seiner schulischen Leistungsfähigkeit überdurchschnittlich wichtig ist. Der Beschwerdeführerin ist insoweit beizupflichten, dass Schulkindern in der Regel der Wechsel an die Oberstufe auch dann gelingt, wenn sie in eine komplett neue Klasse kommen. Im konkreten Einzelfall waren die Vorbedingungen für einen solchen Wechsel – ausweislich der fachpsychologischen Beurteilung – alles andere als optimal, weshalb im Sinn des Kindeswohls eine Ausnahme zu machen ist.