Den vorinstanzlichen Erwägungen, die sich massgeblich auf die Beurteilung des SPD abstützen, ist vollumfänglich beizupflichten. Es ist für den Beschwerdegegner angesichts der psychischen Belastung der vergangenen Jahre absolut essentiell, dass er den grossen Schritt an die Oberstufe zusammen mit gewissen seiner Schulkolleginnen und Schulkollegen gehen kann. Aufgrund der vergangenen familiären Belastungssituation ist es nachvollziehbar, dass das bekannte soziale Umfeld für seine psychische Stabilität und für die Nutzung seiner schulischen Leistungsfähigkeit überdurchschnittlich wichtig ist.