biet (...) vom restlichen Gemeindegebiet von A. abgetrennt ist und rund 4,4 km von der (...) Schulanlage entfernt liegt (...). Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Gemeindegebiet von U. konnte er mit Bewilligung der Schulpflege A. die rund 2,4 km entfernte Primarschule in U. besuchen (...). Die Gemeinde A. führt alle Typen der Oberstufe, also auch eine Sekundarschule, womit die Schülerinnen und Schüler aus A. in der Regel die Oberstufe im Ort besuchen, wohingegen die Kinder aus U. die Oberstufe in C. besuchen, da U. im Schulkreis C. liegt (...). Vorliegend ist strittig, ob beim Beschwerdegegner wichtige Gründe für ein Abweichen vom ordentlichen Schulort A. vorliegen. 2.2