2009 Vollzug Arbeitsgesetz 501 IV. Vollzug Arbeitsgesetz 108 Brandschutz, Fluchtweg; für eine ohne vorgängig eingeholte Bewilligung umgestaltete Anlage kann nicht nachträglich auf notwendige Brandschutzmassnahmen verzichtet werden Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 27. Mai 2009 i.S. V.S.R. gegen Verfügung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Sektion Industrie- und Gewerbeaufsicht. Aus den Erwägungen