3.3.7 Fristen Es verbleibt noch, angemessene Fristen für die Umsetzung der baulichen beziehungsweise betrieblichen Massnahmen anzusetzen. Gemäss Schreiben des Beschwerdeführers 1 vom 13. Juli 2009 plant dieser erste bauliche Massnahmen (Schallschutzfenster auf der Südseite des A.saals, Richtung E.gasse) bereits im August 2009; anschliessend wird der Beschwerdeführer 1 zu prüfen haben, ob weitere bauliche Massnahmen (z.B. Schallschutzwand zur E.gasse 2, Schallschutzfenster auf der Westseite Richtung J.strasse) umgesetzt werden müssen, um die obigen Grenzwerte einhalten zu können. Hiefür erscheint eine Frist bis 31. Dezember 2009 als angemessen.