Die Beschwerdeführenden 2 beklagen sich – nebst dem Lärm – über Vibrationen in ihren Wohnräumen, welche aus ihrer Sicht insbesondere aufgrund der tieftonhaltigen Musik auftreten. Sie beantragen deshalb das vollständige Verbot von elektronisch verstärkten Musikveranstaltungen, eventuell nach Art der Veranstaltungen differenzierte betriebliche Einschränkungen, um insbesondere Schlafstörungen zu vermeiden. Störend seien auch sogenannt "leise" Anlässe und nicht elektronisch verstärkte Musik. Die Anwohnerinnen und Anwohner möchten ab ca. 22.00 Uhr schlafen können.