Der Beschwerdeführer 1 erklärt sich zudem bereit, die Konzerte um 01.00 Uhr zu beenden (anschliessend Barbetrieb mit Hintergrundmusik); für Discos sei es aber zwingend nötig, den Zeitrahmen bis um 02.00 Uhr ausschöpfen zu können, da ein erheblicher Teil des Publikums erst um 23 Uhr oder sogar später eintreffen würde. Insgesamt beantragt der Beschwerdeführer 1 eine Bewilligung für höchstens 35 "laute" Musikanlässe pro Jahr (heute 32), dies während einer 8-monatigen Saison. Die Beschwerdeführenden 2 beklagen sich – nebst dem Lärm – über Vibrationen in ihren Wohnräumen, welche aus ihrer Sicht insbesondere aufgrund der tieftonhaltigen Musik auftreten.