So darf pro Monat an zwei Wochenenden (als solches gelten Freitag und Samstag) bis max. 01.00 Uhr elektronisch verstärkte Musik (inkl. Heavy-Metal und ähnliche Konzerte sowie Disco-Betrieb) gespielt werden; in der Zeit zwischen Januar und Ende Mai dürfen maximal zwei und von August bis Dezember maximal zwei weitere "Heavy-Metal- und ähnliche Konzerte" innerhalb des so definierten Betriebs durchgeführt werden. An allen anderen Tagen ist die elektronisch verstärkte Musik (inkl. Disco-Betrieb) um 23.00 Uhr einzustellen. Insgesamt drei Anlässe pro Monat dürfen mit höheren Schallpegeln als 93 dB(A) durchgeführt werden.