N 15 und 20 zu Art. 21). Angesichts der besonderen Verhältnisse im vorliegenden Fall (z.B. über 200-jähriges denkmalgeschütztes Altstadthaus; Kulturbetrieb seit rund 25 Jahren; Festlegung und Einhaltung der Grenzwerte nach der Richtlinie des "Cercle bruit"; zusätzliche betriebliche Massnahmen zum Schutz der Nachbarschaft) 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 479