Im Schlafzimmer von C. fanden die Messungen zwischen 22.36 und 23.05 Uhr statt; es wurden die folgenden Messwert (Leq kurz [10 Sek.]) erreicht: Türe und Fenster geschlossen 30–36 dB(A), Türe geschlossen am offenen Fenster 58–71 dB(A), Türe offen und Fenster geschlossen 31–36 dB(A). Eine Selektierung der Lärmquellen (Verkehrlärm, Personenlärm, Musiklärm) erfolgte bei dieser Messung nicht, weil eine solche mit geringem Aufwand nicht möglich ist. Eine Analyse der Messungen der Abteilung für Umwelt ergibt somit folgendes: In der Liegenschaft F. ergibt die Körperschallmessung einen Pegel von max. 27 dB(A) gegenüber einem zulässigen Grenzwert von 40 dB(A);