dass bei geschlossenen Fenstern in der Liegenschaft F. (Schlafzimmer) Bass und Schlagzeug zeitweise schwach hörbar gewesen seien und ebenfalls der Verkehr schwach wahrgenommen werden könne. In der Liegenschaft C./D. sei der Bass demgegenüber auch bei geschlossener Tür und geschlossenem Fenster gut hörbar und es konnten tonhaltige Geräusche wahrgenommen werden. Entsprechend ist mit der Abteilung für Umwelt für die Liegenschaft C./D. eine Korrektur aller Messwerte um 6 dB(A) nach oben vorzunehmen.