In der Liegenschaft C./D. (Schlafzimmer) waren bei geöffnetem Fenster Bass und Bestandteile der Musik sehr gut wahrnehmbar; auch hier hat sich anlässlich der Augenscheinsverhandlung gezeigt, dass bei geöffneten Fenstern zusätzlich auch der Strassenlärm störend wirkt. Weiter führt die Abteilung für Umwelt aus, 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 477