auch allein die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes ist, welche es erlaubt, bei besonderen Verhältnissen, z.B. nachgewiesener kultureller Bedeutung, Erleichterungen zu gewähren, treffen allfällige baurechtliche Argumente der Beschwerdeführenden 2 ins Leere. 3.3.5.4 Wenn die Musik hörbar ist, werden die gemessenen Werte in der Regel um 6 dB(A) nach oben korrigiert, um den Bestandteilen Ton und Rhythmus Rechnung zu tragen; diese Korrektur erfolgt ebenfalls, wenn – bei internen Schallquellen – deutlich Stimmen hörbar sind (Richtlinie des "Cercle bruit" Ziff.