henden attraktiven Kulturangebot für Jugendliche und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft vor. Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim "A." um ein über 200-jähriges, mitten in der Altstadt gelegenes, mit anderen Gebäuden zusammengebautes Haus, handelt, das zudem denkmalschützerischen Auflagen untersteht, muss nämlich davon ausgegangen werden, dass die Planungswerte nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand erreicht werden könnten. Im Übrigen weist selbst der Stadtrat B. darauf hin, dass keine geeigneten Alternativstandorte existieren.