Gemäss Ziff. 4 der Richtlinie des "Cercle bruit" kann bei besonderen Verhältnissen von den Hörbarkeitswerten oder -kriterien abgewichen werden oder sogar eine andere als die vorgeschlagene Beurteilungsmethode angewandt werden; dies vor allem dann, wenn der Hintergrundlärm besonders laut oder besonders leise ist, wenn das Quartier besondere Eigenschaften aufweist (Wohnviertel, hohe Dichte von öffentlichen Lokalen usw.) oder wenn das Lokal von einer Sondersituation profitiert (Tradition, Geschichte, Tourismus usw.). Bei gelegentlich genutzten Räumen erfolgt die Beurteilung der Schallbelastung nur für jene Zeiten, in denen es zu einer Störung für die Umwelt kommen könnte.