deutlich in lärmempfindlichen Räumen hörbar, sind die gemessenen Lärmwerte (Körperschall und Luftschall) gemäss der Richtlinie des "Cercle bruit" um 6 dB(A) nach oben zu korrigieren, so dass bei der Frage der Grenzwertüberschreitung die korrigierten und nicht die gemessenen Werte massgebend sind (Richtlinie des "Cercle Bruit", Ziff. 5.1.). Für den Ort der Messung schreibt Ziff. 3.5. der Richtlinie des "Cercle Bruit" Folgendes vor: Beim Luftschall werden die Lärmimmissionen in der Mitte des offenen Fensters des lärmempfindlichen Raums gemessen.