Für besondere Situationen (z.B. Wohnviertel oder Lage in der Zone der Empfindlichkeitsstufe II) gelten Grenzwerte, die um 5 dB(A) strenger sind. Sind von der in einer lärmigen Anlage gespielten Musik Ton, Rhythmus oder Stimmen 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 473