jederzeit die Grenzwerte für Körperschall (22.00–07.00 Uhr: 30 dB[A], 19.00–22.00 Uhr: 35 dB[A], 07.00–19.00 Uhr: 40 dB[A]) beziehungsweise für Luftschall (22.00–07.00 Uhr: 40 dB[A], 19.00–22.00 Uhr: 45 dB[A], 07.00–19.00 Uhr: 50 dB[A]) einhalten; die Richtlinie des "Cercle bruit" trägt somit dem Umstand Rechnung, dass das Ruhebedürfnis zur Nachtzeit grösser ist als zur Tageszeit, das heisst derselbe Lärmpegel wird zu später Stunde als störender empfunden als noch zu früheren Tageszeiten. Für besondere Situationen (z.B. Wohnviertel oder Lage in der Zone der Empfindlichkeitsstufe II) gelten Grenzwerte, die um 5 dB(A) strenger sind.