die Richtlinie des "Cercle bruit" berücksichtige damit auch den Lärm, der einem Lokal mit Diskothek immanent sei. Mit dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte der von öffentlichen Lokalen ausgehenden Lärmimmissionen in der Richtlinie des "Cercle bruit" sachgerecht und in Übereinstimmung mit Art. 15 USG festgelegt worden sind. Als Musikerzeugung gilt gemäss der Richtlinie des "Cercle bruit" jede musikalische Emission, die entweder direkt durch ein Musikinstrument erzeugt oder durch elektroakustische 472 Verwaltungsbehörden 2009