4.2 ausgeführt, dass die Richtlinie des "Cercle bruit" alle von Gaststätten ausgehenden Lärmimmissionen umfasst. Weiter hat es im Entscheid 1C_311/2007 vom 21. Juli 2008 festgehalten, dass diese Richtlinie nicht nur auf öffentliche Lokale mit Musikerzeugung zugeschnitten ist, sondern auf alle Lärmimmissionen von Gaststätten, einschliesslich Kundenverkehr, Parkplatzlärm und durch Verkehr erzeugten Lärm; die Richtlinie des "Cercle bruit" berücksichtige damit auch den Lärm, der einem Lokal mit Diskothek immanent sei.