Gemäss Vorbemerkungen zur neuen Auflage vom Dezember 2006 befasste sich der "Cercle bruit" Schweiz erneut mit der Richtlinie und kam zum Schluss, dass diese Empfehlung zuhanden der Vollzugsbehörden unverändert beibehalten werden solle. Die Richtlinie des "Cercle bruit" unterscheidet zwischen Arbeits-, Ruhe- und Nachtzeit und setzt für diese verschiedenen Tageszeiten unterschiedliche Grenzwerte für die von Musik erzeugten Lärmimmissionen fest. Bei den übrigen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines öffentlichen Lokals verursachten Lärmimmissionen schreibt die Richtlinie des "Cercle bruit" eine Beurteilung aufgrund der Hörbarkeit und des Auftretens fest. Ebenso wie in Art.