chung der kantonalen Praktiken im Zusammenhang mit der Beurteilung der von öffentlichen Lokalen ausgehenden Lärmimmissionen (vgl. Ziff. 2 der Richtlinie des "Cercle bruit"). Sie gilt analog auch für die Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit Räumlichkeiten, in denen regelmässig Musik gespielt wird. Gemäss Vorbemerkungen zur neuen Auflage vom Dezember 2006 befasste sich der "Cercle bruit" Schweiz erneut mit der Richtlinie und kam zum Schluss, dass diese Empfehlung zuhanden der Vollzugsbehörden unverändert beibehalten werden solle.