13 Abs. 2 USG) vorzunehmen. Dabei können unter Umständen fachlich genügend abgestützte ausländische beziehungsweise private Richtlinien eine Entscheidungshilfe bieten, sofern die Kriterien, auf welchen diese Unterlagen beruhen, mit denjenigen des schweizerischen Umweltschutzrechts vereinbar sind (BGE 123 II 325 E. 4d/bb S. 334; Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 21. Juli 2008, 1C_311/2007). 3.3.5 Richtlinie des "Cercle bruit" 3.3.5.1