bei geschlossener Tür und geschlossenem Fenster war der Bass gut hörbar, ebenfalls konnten tonhaltige Geräusche wahrgenommen werden; bei geöffnetem Fenster konnten Bass, Stimmen von Personen ausserhalb des Lokals und Bestandteile der Musik sehr gut wahrgenommen werden. 3.3.4 Neuanlage und einzuhaltendes Immissionsniveau Der Regierungsrat ist in seinem Entscheid vom 17. August 2005 zum Schluss gelangt, dass der bisherige Kulturbetrieb im A.saal als neue Anlage im Sinne von Art. 23 und 25 USG gilt. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen. Eine neue Anlage hat die Planungswerte im Sinne von Art.