Der Rechtsvertreter von F. war zunächst der Ansicht, dass wenn es immer so wäre, es kein Problem wäre; anschliessend vertrat er die Meinung, es sei an der Grenze und vor dem Einbau der ETIS-Wand sei es lauter gewesen. C. stellte sich auf den Standpunkt, den Lärm in der Wohnung von F. könnte man durch den Gebrauch von Ohrenpropfen verschwinden lassen; der Lärm sei hier deutlich leiser als in seiner Wohnung. F. selber hörte zunächst nichts, dann schon, aber nicht sehr laut; er gab aber zu bedenken, dass es anders aussehe, wenn man schlafen möchte. Im Schlafzimmer der Liegenschaft C./D. im 2. Stock (auf der Höhe des A.saals) konnten Lärmimmissionen aus dem A.saal demgegenüber wahrgenommen