richtet. Sowohl im A.saal als auch in den Wohnungen der Beschwerdeführenden 2 sind in der Vergangenheit verschiedene bauliche Schallschutzmassnahmen vorgenommen worden beziehungsweise befinden sich noch in Planung: Seitens des Beschwerdeführers 1 wurde hinter der Bühne zur G.gasse 6 eine ETIS-Schallschutzwand eingebaut. Des Weiteren wurde vorgängig die Bühne auf Gummi gestellt, die Bassboxen wurden mit einem Schallschutzgummiring ausgestattet und für das Schlagzeug wurde eine Plexiglaswand erworben, welche bei Bedarf um das Schlagzeug herum gestellt werden kann.