Der A.saal an der G.gasse 8 grenzt bühnenseitig an die Liegenschaft G.gasse 6 und barseitig an die im Eigentum der beschwerdeführenden C. und D. stehende Liegenschaft E.gasse 2. Die Liegenschaft G.gasse 4 des beschwerdeführenden F. (ebenfalls Eigentümer) seinerseits grenzt an die G.gasse 6. Die Liegenschaften sind – in der Altstadt von B. gelegen – baulich miteinander verbunden. Zwei Fenster des A.saals weisen auf die E.gasse, vier weitere sind zum I.garten (J.strasse) ausge- 468 Verwaltungsbehörden 2009