Die Beschwerdeführenden 2 bewohnen je seit dem Jahr 1999 ihre Liegenschaften. Sie beklagen sich insbesondere über die von basshaltigen Konzerten ausgehenden tiefen Frequenzen, grosse Lautstärken elektronisch verstärkter Musikveranstaltungen und mit diesen Begebenheiten im Zusammenhang stehende Vibrationen. Insgesamt würden sich aber verschiedenste Musikanlässe auf den Schlaf der Beschwerdeführenden 2 störend auswirken, wobei elektronisch nicht verstärkte Musik weniger Probleme bereiten würde. Der A.saal an der G.gasse 8 grenzt bühnenseitig an die Liegenschaft G.gasse 6 und barseitig an die im Eigentum der beschwerdeführenden C. und D. stehende Liegenschaft E.gasse 2.