Nach Angaben des Beschwerdeführers 1 ergibt dies 32 Musikanlässe pro Jahr. Innerhalb dieses Rahmens dürfen Heavy Metal- und ähnliche Konzerte zwischen Januar und Ende Mai maximal zweimal und von August bis Dezember ebenfalls maximal zweimal stattfinden. An den übrigen Wochenenden (Freitagen oder Samstagen), an denen keine der oben erwähnten Musikanlässe durchgeführt werden, finden im A.saal jeweils bis zur Polizeistunde Filmabende, Lesungen, Barbetrieb, Themenabende, "leise" Discos (bspw. Schlagerdisco), "unplugged"-Konzerte (bspw. Chansonniers, Drehleierspielende, Zigeunerjazz) usw. statt.