sind), bestand für die zuständigen Behörden genug Anlass, die Lärmimmissionen im Bereich des A.saals zu ermitteln. Der Regierungsrat hielt denn auch in seinem Beschluss vom 17. August 2005 fest, dass aufgrund der vorgenommenen Schallmessungen grundsätzlich unstreitig sei, dass der bis dahin ausgeübte Kulturbetrieb im A.saal mehr als nur geringfügige Störungen verursache und die Anwohner und Anwohnerinnen nicht schlafen können beziehungsweise dabei gestört werden.