Die Schall- und Laserverordnung regelt zum Schutze des Publikums die Schallpegelgrenzwerte bei Veranstaltungen im Freien und in Gebäuden, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf die Besucherinnen und Besucher einwirkt oder Laserstrahlen erzeugt werden. Der Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen ist nicht Gegenstand dieser Verordnung (vgl. Claude 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 463