dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Somit ist die Frage der (baurechtlichen) Zonenkonformität im vorliegenden Verfahren nicht mehr zu prüfen. 3.2 Innenschall Am 1. Mai 2007 ist die neue Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schaleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung, SLV) vom 28. Februar 2007 in Kraft getreten; gemäss diesen neuen Verordnungsbestimmungen hat die Behörde gegenüber dem bisherigen Recht keine Erleichterungen mehr zu gewähren, sondern Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A) sind unter den Voraussetzungen von Art. 5 Abs. 3 SLV und Art. 6 ff. SLV zulässig.