Daraufhin beschloss der Stadtrat B. am 7. Februar 2005 verschiedene Massnahmen mit vorläufigem Charakter. Dagegen erhobene Beschwerden des Kulturvereins A. sowie der Liegenschaftseigentümerin hiess der Regierungsrat am 17. August 2005 teilweise gut. Mit Schreiben vom 29. Januar 2007 reichte der Kulturverein A. dem Stadtrat B. ein Gesuch zur Sanierung der Aussen- und Innenschallsituation des A.saals ein, welches vom 20. April 2007 bis 9. Mai 2007 öffentlich aufgelegt wurde. Dagegen gingen innert Frist verschiedene Einsprachen ein. Der Stadtrat B. beschloss am 10. Oktober 2007 über das Sanierungsgesuch.