dem Vorstand des Kulturvereins A. statt; eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung konnte jedoch nicht gefunden werden. Der Stadtrat B. gab sodann Lärmmessungen in Auftrag, welche ihm mit Bericht vom 20. Dezember 2004 vorgelegt wurden. Diese Lärmmessungen ergaben, dass sowohl die gesetzlich zulässigen Schallemissionswerte im A.saal selber massiv überschritten sind wie auch, dass die Nachbarschaft zu hohe Immissionen zu tragen hat. Daraufhin beschloss der Stadtrat B. am 7. Februar 2005 verschiedene Massnahmen mit vorläufigem Charakter.