Sachverhalt Der Kulturverein A., B., führt seit 1982 in der Liegenschaft A. in der Altstadt von B. kulturelle Veranstaltungen durch. Dabei waren die musikalischen Veranstaltungen verschiedentlich Gegenstand von Reklamationen aus der Anwohnerschaft. Es fanden mehrmals Besprechungen zwischen Vertretern und Vertreterinnen der Stadt B. und