104 Schallschutzsanierung eines in der Altstadt gelegenen Kulturlokals - Schutz der Nachbarschaft vor übermässigen Immissionen - Anwendbarkeit der Vollzugshilfe der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute ("Cercle Bruit") vom 10. März 1999 (mit Änderung vom 30. März 2007) zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Betrieb öffentlicher Lokale - Weitere betriebliche Massnahmen gestützt auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG Aus dem Entscheid des Regierungsrates vom 2. September 2009 i.S. Kulturverein A. bzw. C. und D. gegen den Entscheid des Stadtrats B.