Gestützt auf diese Planungsgrundlage hat der Beschwerdeführer seit der 1994 erfolgten Hofübernahme am heutigen Betriebsstandort erhebliche Dispositionen getroffen. Gemäss der vom Beschwerdeführer nachträglich eingereichten Auflistung der Investitionen, welche seitens des Gemeinderats unbestritten blieb, belaufen sich die seit der Hofübernahme getätigten Investitionen auf insgesamt Fr. 1‘770‘000.-, wobei darin die Eigenleistungen des Beschwerdeführers noch nicht mal zu 100 Prozent abgebildet sind; der Brandwert nahm im Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis zum 1. Januar 2008 sodann um Fr. 1‘844‘000.- zu.