Die Behördenbeschwerde ist die Beschwerde einer Verwaltungsstelle, die gestützt auf eine gesetzliche Ordnung regelhaft in ihre Zuständigkeit fallende Materien durch einen Verwaltungsakt entscheidet, gegen den Entscheid einer Behörde desselben Rechtsträgers (Michael Merker; Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Zürich 1998, § 38 Abs. 2 Rz 190). Nach dem Wortlauf des Gesetzes verleiht § 38 Abs. 2 VRPG der als Vorinstanz am Verfahren beteiligten Behörde die Partei- und Prozessfähigkeit, sofern sie ein eigenes, nach der Praxis des Verwaltungsgerichts auch