Im vorliegenden Verfahren hat eine Behörde, die Schulpflege W., Beschwerde gegen den Entscheid des Schulrats des Bezirks B. erhoben. Die Behördenbeschwerde ist die Beschwerde einer Verwaltungsstelle, die gestützt auf eine gesetzliche Ordnung regelhaft in ihre Zuständigkeit fallende Materien durch einen Verwaltungsakt entscheidet, gegen den Entscheid einer Behörde desselben Rechtsträgers (Michael Merker; Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Zürich 1998, § 38 Abs. 2 Rz 190).