Mit Eingabe vom 4. Juni 2008 erhob die Schulpflege W. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gegen den am 15. Mai 2008 eingegangenen Entscheid des Schulrats des Bezirks B. fristgerecht Beschwerde beim Regierungsrat und stellte den Antrag, es sei der Entscheid des Bezirksschulrats B. aufzuheben. Eventualiter sei zu entscheiden, ob schulorganisatorische Massnahmen beim Bezirksschulrat anfechtbar seien oder nicht. (...) 488 Verwaltungsbehörden 2008 Aus den Erwägungen